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Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

 

Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen.

Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der EU KMU Definition sind, sind verpflichtet ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen. Diese Audits werden von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt und von unabhängigen Behörden (BAFA) überwacht .

Die Neuerung war die Einführung von verpflichtenden Energieaudits auch für alle kommunalen (gewerblichen) Unternehmen.

Das BAFA wird hierbei mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits beauftragt und wird die Erfüllung der Verpflichtung kontrollieren. Verstöße sind mit Bußgeld von bis zu 50.000,00 € bewehrt.

Unsere Energieberater und Auditoren sind für die Audits nach dem EDL-G beim BAFA gelistet.

BAFA-Energieauditorenliste

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